Angelkarten für die Gewässer des Fischereiverein Großaitingen e. V.

Weiher in Reinhartshofen:

Mitglieder:
Jahreskarte
125,00 €
Jahreskarte Jugend
75,00 €
10er – Block
75,00 €
5er – Block
42,50 €
Tageskarte
8,50 €
Tageskarte Jugend
5,00 €
Kombikarte Weiher u. Singold
225,00 €
   
Gäste:
Tageskarte
12,50 €
Tageskarte Jugend
12,50 €
 
Pfand bei Nichtabgabe bis zum 10.01. des Folgejahres:
5er-Block 12,50 EUR, 10er-Block 25,00 EUR und Jahreskarte je Karte 30,00 EUR
Tageskarte 2,50 EUR
;

Ausgabestelle:

Die Ausgabestelle für Tageskarten „Weiher H3, H4 und H5 Reinhartshofen“ ist die:

OMV Tankstelle
Lindauer Str. 1
86845 Großaitingen
Telefon: 08203 / 96 19 98

hier können von Mitgliedern und Gästen Tageskarten erworben werden, die anderen Karten werden vom 1. Vorstand ausgegeben.

Dies ist an den Weihern zu beachten:

Für Mitglieder sind die Weiher H5, H4 und H3 zum Angeln freigegeben.

Bei Nichtmitgliedern bitte die Hinweise auf der Angelkarte beachten.

Die Weiher H 2 und H 1 siehe Plan dürfen nicht beangelt werden, hier befinden sich unsere Zuchtweiher.

Die Hegene ist nicht gestattet.

Es sind 2 Handruten gestattet, davon eine auf Raubfisch montiert weitere Fangvorrichtungen sind nicht gestattet.

Fangbeschränkungen:
Es dürfen an der Singold und an den Weihern jeweils täglich höchstens 3 Edelfische und in der Woche höchstens 6 Edelfische gefangen werden, hier gelten auch verhakte untermaßige Fische.
Die ausführliche Gewässerordnung erhalten Sie beim Erwerb der Fischkarte.

Saison für die Weiher:
01.Januar bis 31. Dezember
Fischzeiten vom Tagesanbruch (frühestens 5 Uhr) bis Einbruch der Dunkelheit
Nachtangeln ist grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen vom Verein vorgegebene Termine.


Singold

Mitglieder:  
Jahreskarte 170,00 €
10er – Block 75,00 €
5er – Block 42,50 €
Tageskarte 8,50 €
Tageskarte Jugend 5,00 €
Kombikarte Weiher u. Singold 225,00 €

Gäste:

Angelkarten für die Singold können nur von Mitgliedern erworben werden, es besteht jedoch die Möglichkeit für die Vereinsmitglieder auch für einen Gastangler eine Karte zu kaufen, wenn er diesen beim Angeln begleitet.

Tageskarte

12,50 €

Tageskarte Jugend

12,50 €

Pfand bei Nichtabgabe bis 10.01. Folgejahr

5er-Block 12,50 EUR , 10er-Block 25,00 EUR und Jahreskarte je Karte 30,00 EUR

Tageskarte 2,50 EUR

Ausgabestelle:

Die Angelkarten für die Singold werden ausschließlich von der Vorstandschaft ausgegeben.

Dies ist an der Singold zu beachten:

Die Fischgrenzen sind wie folgt markiert: Die Obere Fischgrenze befindet sich zwischen Schwabmünchen u. Großaitingen, die unter Fischgrenze ist die Stromleitung, zwischen Wehringen u. Großaitingen.

Es darf an der Singold ausschließlich mit künstlichem Köder geangelt werden. Köderfisch, Fisch, Fischfetzen, Wurm, Maden, Teig, Getreide, sonstige natürliche Köder sind verboten.

Es ist nur eine Angelrute gestattet

Die ausführliche Gewässerordnung erhalten Sie beim Erwerb der Fischkarte.

Fangbeschränkungen:
Es dürfen an der Singold und an den Weihern jeweils täglich höchstens 3 Edelfische und in der Woche höchstens 6 Edelfische gefangen werden, hier gelten auch verhakte untermaßige Fische.
Die ausführliche Gewässerordnung erhalten Sie beim Erwerb der Fischkarte.

Saison an der Singold:
1. Mail bis 30. September.

Dies ist bei beiden Gewässern zu beachten:

Voraussetzungen für den Erwerb der Angelkarten:

Der gültige staatliche Fischereischein.

Pro Tag und Gewässerstrecke darf nur ein Erlaubnisschein erworben werden.


Fischereierlaubnisscheine ab dem Jahr 2012:

Ab dem Jahr 2012 werden die Jahreskarten, Kombikarten und Blöcke künftig nur noch auf schriftliche Anforderung ausgestellt.
Den untenstehenden Antrag ausgefüllt bis spätestens 01.12. an den Vorsitzenden zurück senden oder abgeben. Später eingehende Anträge können nur noch berücksichtigt werden, soweit Restkarten vorhanden sind. Die Jahreserlaubnisscheine werden grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder ausgegeben. Die bestellten Erlaubnisscheine können dann ab dem 01.01. des Folgejahres beim Vorsitzenden abgeholt werden.
Dem Antrag ist ein gültiger Fischereischein vorzulegen bzw. bei Bestellung in Kopie beizufügen.


Formular Erlaubnisscheine




Gewässerordnung:

Singold    und    Weiher


Singold

Weiher H 4

Waller

Hecht aus dem Weiher H3

Singold

Vorstandschaft


Mario mit seinem Waller