Gewässer:
Singold:
Die Singold (ca. 4,5 km Fließgewässer) ist ein echter Geheimtipp für jeden Fliegenfischer.
Das Gewässer wird jedes Jahr vom Verein sehr gut besetzt, hier sind prächtige Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen zu finden.
Die Strecke ist herrlich gelegen, vielseitig und voller Überraschungen.
Dies ist zu beachten:
Die südliche Fischgrenze befindet sich zwischen Schwabmünchen u. Großaitingen (durch Schild „Fischgrenze“ markiert). Die nördliche Fischgrenze verläuft direkt unter der Stromleitung, zwischen Wehringen u. Großaitingen (nicht durch extra Schild gekennzeichnet).
Angelkarten für die Singold können nur von Mitgliedern erworben werden, es besteht jedoch die Möglichkeit für die Vereinsmitglieder auch für einen Gastangler eine Karte zu kaufen, wenn er diesen beim Angeln begleitet.
Es darf an der Singold ausschließlich mit künstlichem Köder (erlaubte künstliche Angelköder: Streamer, Fliege, Spinner, Blinker, Wobbler und Gummifisch) geangelt werden. Fisch, Fischfetzen, Wurm, Maden, Teig, Getreide, sonstige natürliche Köder sind verboten.
Es ist nur eine Angelrute gestattet
Fangbeschränkungen:
Es dürfen täglich höchstens 3 und pro Woche höchstens 6 Edelfische gefangen werden, hier gelten auch verhakte untermaßige Fische.
Saison:
1. Mai (Anfischen) bis 30. September.
Angelzeiten:
Tagesanbruch (frühestens 5 Uhr) bis1 Stunde nach Einbruch der Dunkelheit.
Nachtangeln ist grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen vom Verein vorgegebene Termine.
Die ausführliche Gewässerordnung erhalten Sie beim Erwerb der Fischkarte.
Weiher Reinhartshofen:
Weiher H 5 ca. 3,5 ha,
Weiher H 4 ca. 1,1 ha,
Weiher H 3 ca. 1,4 ha,
Die malerischen Weiher in Reinhartshofen werden vom Verein mehrmals pro Jahr sehr gut besetzt mit Forellen, Hecht, Karpfen, Schleie, Waller und Zander.
Dies ist zu beachten:
Für Mitglieder sind die Weiher H5, H4 und H3 zum Angeln freigegeben. Bei Nichtmitgliedern bitte die Hinweise auf der Angelkarte beachten.
Die Weiher H 2 und H 1 (siehe Plan) dürfen nicht beangelt werden, hier befinden sich unsere Zuchtweiher.
Die Hegene ist nicht gestattet.
Es sind zwei Handruten gestattet, davon eine auf Raubfisch montiert, weitere Fangvorrichtungen sind nicht gestattet.
Fangbeschränkungen:
Es dürfen täglich höchstens 3 Edelfische Karpfen, Schleie, Forellen usw. gefangen werden. Davon jedoch nur ein Hecht bzw. Zander. Zu den gefangenen Fischen gehören auch verhakte untermaßige Fische. Weisfische und Waller können ohne Begrenzung gefangen werden.
Saison:
1.Januar bis 31. Dezember
Angelzeiten:
Tagesanbruch (frühestens 5 Uhr) bis 1 Stunde nach Einbruch der Dunkelheit
Nachtangeln ist grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen vom Verein vorgegebene Termine.
Die ausführliche Gewässerordnung erhalten Sie beim Erwerb der Fischkarte. |
|
DOWNLOADS |
 |
|
|